Unser Standpunkt zur Reptilienhaltung
Die artgerechte Haltung von Amphibien und Reptilien in menschlicher Obhut ist möglich und ein wichtiger Beitrag zur Erforschung und Erhaltung dieser Tiergruppen. Jedoch sollte vor der Anschaffung von Reptilien erst das nötige Fachwissen und die Sachkunde erworben werden, aber auch die Überprüfung der eigenen Möglichkeiten den entsprechenden Platzbedarf für das adulte Tier zu haben, ist notwendig. Von unüberlegten Käufen auf Börsen und im Internet raten wir dringend ab, meist fehlt dort die nötige Beratung. Deshalb haben wir für die Vermittlung von Reptilien nachfolgende Anforderungen. |
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Unser Standpunkt zur privaten Reptilienhaltung
Die artgerechte Haltung von Amphibien und Reptilien in menschlicher Obhut ist möglich und ein wichtiger Beitrag zur Erforschung und Erhaltung dieser Tiergruppen. Jedoch sollte vor der Anschaffung von Reptilien erst das nötige Fachwissen und die Sachkunde erworben werden, aber auch die Überprüfung der eigenen Möglichkeiten den entsprechenden Platzbedarf für das adulte Tier zu haben, ist notwendig.
Von unüberlegten Käufen auf Börsen und im Internet raten wir dringend ab, meist fehlt dort die nötige Beratung. Deshalb haben wir für die Vermittlung von Reptilien nachfolgende Anforderungen.
Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eines der Tiere aus unserer Reptilien Auffangstation interesieren und bereit sind, einem oder mehreren Tieren aus der Auffangstation ein neues Heim zu geben. Reptilien werden nur gegen eine angemessene Schutzgebühr abgegeben , die weitergabe an dritte ist untersagt. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zur Vermittlung von Reptilien.
Leider sind viele der Tiere, die wir von Behörden aus Tierschutzfällen bekommen, ebenso wie die Fundtiere und viele Abgabetiere ihrem Rechtsstatus nach als illegal einzustufen, da sie keine artenschutzrechtlich gültigen Papiere haben.
Sofern es sich hierbei um Tiere der Anhänge A und B der EG-Verordnung 338/97 und 939/97 handelt, brauchen diese gültige EG-Dokumente (Anhang A) oder einen lückenlosen Herkunftsnachweis (Anhang B) bis z.B. zum Züchter (Züchterbescheinigung) bzw. eine Kaufbescheinigung des Zoofachhandels. Handelt es sich um legal importierte Tiere, so muss dieser Herkunftsbeleg die Importnummer (E-Nummer) beinhalten.
Dies gilt ebenso für Arten, die in der Bundes-Artenschutz-Verordnung (BArtSchV) als besonders (BG b) oder streng geschützt (BG s) klassifiziert sind, aber auch die Arten der FFH-Richtlinie und für sogenannte Faunenverfälscher-Arten (z.B. Zierschildkröten).
Bei Fundtieren, aber auch nur allzu oft bei Tieren aus privaten Abgaben oder Tierschutzfällen fehlen diese Belege jedoch, wodurch die betreffenden Tiere illegal werden. die Vermittlung dieser Tiere an Dritte ist nicht erlaubt. Diese Tiere werden durch die zuständige UNB eingezogen und nur durch diese an Zoologische Einrichtungen weitergegeben.
Sie haben Interesse an einem Tier aus der Auffangstation ?
Unsere Vermittlungsvoraussetzungen:
• Erfahrungen in der Terraristik/Aquaristik
• Sachkunde (im Einzelfall Sachkundenachweis erforderlich)
• dauerhafte art- und verhaltensgerechte Unterbringung, Ernährung und Pflege
• Abgabe an Anfänger nur nach vorherigem Beratungsgespräch
• persönliche Abholung - kein Tierversand möglich!
• keine Weitergabe von Auffangstationstieren an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis!
• Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung von artgeschützten sowie potentiell gefährlichen Tieren!
Können die Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien des BMELV-Gutachtens (10. Januar 1997) nicht eingehalten werden, ist eine Abgabe der Tiere prinzipiell nicht möglich!
Zur Beurteilung Ihrer Haltung benötigen wir von Ihnen vor Vermittlung zwingend einige Angaben zu Ihrer Haltung, Unterbringung und Pflege, dokumentiert durch aktuelle Fotos. Wir bitten Sie darüber hinaus folgenden Fragebogen möglichst ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und uns zukommen zu lassen. Im Interesse unserer Tiere sind wir sowohl rechtlich als auch ethisch verpflichtet, vor jeder Vermittlung die Haltungsbedingungen zu prüfen, um unseren Tieren optimale Lebensbedingungen bei ihren neuen Besitzern zu garantieren. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kooperation!
Wir sind als gemeinnütziger Verein zur Deckung der anfallenden Kosten für unsere Tiere auf Spenden angewiesen und können Tiere aus der Auffangstation nur gegen eine angemessene Schutzgebühr abgeben.
Aktualisiert (Sonntag, den 06. Mai 2012 um 09:56 Uhr)













